Kinder- und Jugendarztpraxis Dr. Denis Gebhard – Dr. Michael Gößler

Vorsorgeuntersuchungen

Mit den Vorsorgen ermöglichen die Krankenkassen allen Kindern bis zum Erwachsenenalter regelmäßige Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von bestimmten Krankheiten oder Entwicklungsstörungen. Die Dokumentation erfolgt im sog. „gelben Heft“ mit Ergänzungen für die in den letzten Jahren neu hinzugekommenen Vorsorgeuntersuchungen.

Die Vorsorgeuntersuchungen im Säuglingsalter werden ausschließlich von der Ärztin oder dem Arzt durchgeführt. Im Kleinkindes- und Schulalter, auch bei den älteren Jugendlichen, sind ausführlichere Entwicklungstestungen und zusätzliche Untersuchungen, z.B. Hörtest und Sehtest, erforderlich, die entspannt und spielerisch bei unseren Mitarbeiterinnen stattfinden. Um die Geduld der kleineren Kinder aber nicht unnötig zu strapazieren, hat es sich bewährt, die Vorsorgen U7a bis U9 auf zwei Termine zu verteilen.

U2 am 3. bis 10. Lebenstag

U3 in der 4. bis 6. Lebenswoche mit Ultraschall der Hüfte, der allerdings nur bis zu 5. Lebenswoche von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird.
Vereinbaren Sie deshalb bitte rechtzeitig den U3 Termin!

U4 im 3. bis 4. Lebensmonat

U5 im 6. bis 7. Lebensmonat

U6 vor dem 1. Geburtstag

U7 vor dem 2. Geburtstag

U7a mit 3 Jahren

U8 mit 4 Jahren

U9 mit 5 Jahren

U10 von 7 bis 8 Jahren

U11 von 9 bis 10 Jahren

J1 von 12 bis 14 Jahren

J2 von 16 bis 17 Jahren